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Umzugs-Ratgeber

Umzug nicht beruflich veranlasst? So setzt du ihn trotzdem ab

Der letzte Karton ist ausgepackt, die Rechnung der Umzugsfirma liegt auf dem Küchentisch. Eine Kollegin sagt: „Setz das doch von der Steuer ab.“ Du winkst ab — der Umzug war ja privat, nicht wegen des Jobs. Genau an dieser Stelle verschenken vermutlich sehr viele Menschen Geld. Denn auch wenn dein Umzug nicht beruflich veranlasst war, kannst du einen Teil der Kosten über die Steuer zurückholen — über einen Paragrafen, den die meisten nur von der Putzhilfe kennen. Hier steht, wie das funktioniert, welche Kosten zählen und an welchen zwei Regeln es immer wieder scheitert.

„Privat“ heißt beim Finanzamt nicht „verloren“

Beim Absetzen von Umzugskosten gibt es zwei völlig verschiedene Wege:

  • Beruflich veranlasster Umzug: Du ziehst wegen eines neuen Jobs um, wegen einer Versetzung, oder dein Arbeitsweg verkürzt sich deutlich. Dann sind die Kosten Werbungskosten — inklusive Pauschalen. Das ist der bekannte Weg, aber er steht dir ohne beruflichen Grund nicht offen.
  • Privater Umzug: Größere Wohnung, Zusammenziehen, Trennung, näher zur Familie. Hier greift stattdessen § 35a EStG — die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Und ein Umzug durch eine Umzugsfirma ist genau das: eine Dienstleistung rund um deinen Haushalt.

Das Finanzamt fragt also nicht „Umzug ja oder nein?“, sondern „welcher Topf?“. Wenn der Werbungskosten-Topf zu ist, steht der zweite meistens noch offen.

So rechnet § 35a: 20 Prozent direkt von deiner Steuer

Das Besondere an dieser Regel: Sie mindert nicht nur dein zu versteuerndes Einkommen — sie wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Die Eckwerte:

  • Du kannst 20 Prozent der Arbeitskosten ansetzen — also Löhne, Fahrt- und Maschinenkosten, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt eine Obergrenze von 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr — da passt auch ein großer Umzug bequem hinein.
  • Für Handwerkerleistungen — etwa Renovierungsarbeiten in der alten oder neuen Wohnung — gibt es einen eigenen Topf: ebenfalls 20 Prozent, bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Kurz gesagt: Von jedem Euro Arbeitskosten holst du dir über die Steuererklärung 20 Cent zurück. Wichtig zu wissen: Die Ermäßigung wird mit deiner Einkommensteuer verrechnet. Zahlst du in dem Jahr gar keine Steuer, verpufft der Vorteil.

Diese Umzugskosten zählen — und diese nicht

Es zählt die Arbeitsleistung, nicht das Material. Konkret:

  • Zählt: der Arbeitslohn der Umzugsfirma fürs Tragen, Verladen und Transportieren, Anfahrts- und Fahrzeugkosten, Ab- und Aufbau der Möbel, Ein- und Auspack-Service, die Endreinigung der alten Wohnung durch einen Dienstleister — und Handwerkerarbeiten wie Streichen oder Küchenmontage (im eigenen Handwerker-Topf).
  • Zählt nicht: gekaufte Umzugskartons, Klebeband und anderes Material, ein selbst gemieteter Transporter ohne Fahrer, die Pizza für private Helfer — und Trinkgelder.

Gut zu wissen: Beim Umzug gelten alte und neue Wohnung als dein Haushalt — auch die Fahrt dazwischen gehört dazu. Es spielt keine Rolle, ob du Mieter oder Eigentümer bist.

Die zwei Regeln, an denen es immer wieder scheitert

Der Paragraf ist großzügig — aber bei der Form kennt das Finanzamt kein Pardon. Zwei Dinge müssen stimmen:

  • Regel 1 — Du brauchst eine ordentliche Rechnung. Ohne Rechnung keine Ermäßigung. Am besten weist die Rechnung die Arbeitskosten getrennt vom Material aus — dann muss niemand schätzen und du musst nicht diskutieren.
  • Regel 2 — Niemals bar zahlen. Das Gesetz verlangt die Zahlung auf das Konto des Unternehmens: Überweisung, Lastschrift oder Karte. Barzahlung kostet dich die komplette Ermäßigung — selbst mit Quittung.

Und ganz nebenbei ist die zweite Regel ein guter Warnhinweis für die Firmenauswahl: Warum sollte eine seriöse Umzugsfirma darauf bestehen, am Umzugstag bar kassiert zu werden? Firmen, die genau das tun, tauchen in Berichten über Umzugs-Ärger immer wieder auf. Heb Rechnung und Kontoauszug auf — das Finanzamt darf beides sehen wollen.

Sonderfälle: Krankheit, kürzerer Arbeitsweg, Trennung

Drei Situationen, in denen andere oder zusätzliche Regeln greifen können:

  • Gesundheitlich notwendiger Umzug: Musst du wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung umziehen, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen — dann unter Umständen über die Arbeitskosten hinaus. Wichtig: Das Finanzamt will die Notwendigkeit belegt sehen, häufig durch ein amtsärztliches Attest, das vor dem Umzug ausgestellt wurde.
  • Doch ein bisschen beruflich? Verkürzt der Umzug deinen täglichen Arbeitsweg um insgesamt rund eine Stunde, kann er als beruflich veranlasst gelten — dann lohnt der Blick auf die Werbungskosten, denn das ist meist der bessere Topf.
  • Trennung oder Zusammenziehen: bleibt steuerlich privat — § 35a greift trotzdem ganz normal.

So trägst du es in die Steuererklärung ein

Der praktische Teil ist zum Glück kurz:

  • Formular: Die Beträge gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ deiner Einkommensteuererklärung — getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen (Umzugsfirma, Reinigung) und Handwerkerleistungen (Renovierung).
  • Das richtige Jahr: Es zählt das Jahr, in dem du bezahlt hast — nicht das Jahr des Umzugs. Hast du im Januar überwiesen, gehört der Betrag in die Erklärung für das neue Jahr.
  • Belege: Rechnung und Kontoauszug musst du nicht mitschicken, aber aufbewahren — das Finanzamt fragt immer wieder nach.
  • Extra-Tipp für Mieter: Wirf bei der Gelegenheit einen Blick in deine Nebenkostenabrechnung — Posten wie Hausmeister oder Treppenhausreinigung sind oft ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen.

Warum unsere Rechnung fürs Finanzamt gemacht ist

Damit § 35a funktioniert, brauchst du von deiner Umzugsfirma genau zwei Dinge: eine saubere Rechnung und eine unbare Zahlung. Genau so arbeiten wir bei Zufrieden Umziehen ohnehin — aus Überzeugung:

  • Echter Festpreis nach Video-Besichtigung: Du zeigst deine Wohnung per Handy-Video, danach bekommst du einen schriftlichen Festpreis mit allen Leistungen einzeln aufgeführt. Du siehst schwarz auf weiß, was Arbeitsleistung ist — und es gibt keine Nachforderung am Umzugstag.
  • 0 € bis dein Umzug erledigt ist: Keine Anzahlung, keine Vorkasse, kein Bargeld an der Bordsteinkante. Du zahlst erst nach erledigtem Umzug — per Überweisung, genau so, wie das Finanzamt es sehen will.
  • Neuwert-Versicherung immer im Festpreis drin — ohne Aufpreis (Details stehen transparent in deinem Angebot).

Hinweis: Dieser Artikel fasst allgemeine Informationen zusammen — er ist keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, klärst du verbindlich mit deinem Finanzamt, einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen
Kann ich einen privaten Umzug ohne beruflichen Grund von der Steuer absetzen?

Ja. Auch wenn der Umzug nicht beruflich veranlasst war, zählt die Arbeit der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abgezogen — bis zu 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder Karte.

Wie viel bekomme ich bei einem privaten Umzug über die Steuer zurück?

20 Prozent der Arbeitskosten — also Löhne, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten wie gekaufte Kartons zählen nicht. Der Betrag wird direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Für Handwerkerarbeiten rund um den Umzug, etwa Streichen der alten Wohnung, gibt es zusätzlich einen eigenen Topf mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Ich habe die Umzugsfirma bar bezahlt — kann ich die Kosten trotzdem absetzen?

Leider nein. Das Gesetz verlangt für die Steuerermäßigung ausdrücklich eine unbare Zahlung auf das Konto des Unternehmens — Überweisung, Lastschrift oder Karte. Eine Barzahlung kostet dich die komplette Ermäßigung, selbst wenn du eine Quittung hast. Für den nächsten Umzug gilt deshalb: Rechnung geben lassen und überweisen — das schützt nebenbei auch vor unseriösen Anbietern.

Gilt die Steuerermäßigung für den Umzug auch für Mieter?

Ja, für Mieter genauso wie für Eigentümer. Beim Umzug gelten sogar beide Wohnungen als dein Haushalt — die alte, die neue und der Weg dazwischen. Mieter können außerdem einen Blick in die Nebenkostenabrechnung werfen: Posten wie Hausmeister oder Treppenhausreinigung sind oft ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen und lassen sich zusätzlich ansetzen.

Umziehen ohne diese Sorgen? Genau dafür sind wir da.

Video-Besichtigung: 15 Minuten mit dem Handy durch die Wohnung — direkt danach dein echter Festpreis, schriftlich. Und du zahlst 0 €, bis dein Umzug erledigt ist.

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