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Umzugs-Ratgeber

Festpreis oder Stundenlohn: So zahlst du bei deinem Umzug nicht drauf

Zwei Angebote liegen auf deinem Küchentisch. Das eine sagt: „Wir rechnen pro Stunde ab, klingt fair.“ Das andere nennt eine feste Summe. Welches nimmst du? Die kurze Antwort: Für einen kompletten Wohnungsumzug ist ein schriftlicher Festpreis nach einer echten Besichtigung fast immer die sicherere Wahl. Denn beim Stundenlohn trägst du das Risiko, wenn etwas länger dauert — beim Festpreis trägt es die Firma.

Aber Achtung: Nicht jeder Festpreis ist ein echter Festpreis. In diesem Ratgeber liest du, wo die Stundenlohn-Falle lauert, wann ein Festpreis wirklich hält — und was das Gesetz zu Nachforderungen sagt.

Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Stundenlohn?

Beim Stundenlohn zahlst du Zeit mal Leute mal Stundensatz — plus LKW, oft plus Anfahrt. Wie hoch die Rechnung am Ende ist, weißt du erst, wenn der letzte Karton steht. Dauert der Umzug länger als gedacht, zahlst du mehr. Das Risiko liegt komplett bei dir.

Beim Festpreis vereinbarst du vorher eine feste Summe für eine klar beschriebene Leistung. Steht der LKW im Stau, klemmt der Aufzug, dauert der Aufbau länger — dein Preis bleibt gleich. Das Risiko liegt bei der Firma.

Klingt eindeutig? Fast. Denn ein Festpreis ist immer nur so gut wie die Besichtigung, auf der er beruht. Und genau da trennt sich die Spreu vom Weizen — dazu gleich mehr.

Wo liegt die Falle beim Stundenlohn?

Ein niedriger Stundensatz sieht auf dem Papier günstig aus. Das Problem: Du kaufst die Katze im Sack, denn niemand sagt dir verbindlich, wie viele Stunden es werden. Von Kunden anderer Firmen hört man dazu immer wieder dieselben Muster:

  • Das Tempo bestimmt die Firma. Ob das Team zügig arbeitet oder gemütlich — bezahlt wird jede Stunde. Prüfen kannst du das kaum.
  • Pausen, Anfahrt, Rückfahrt: Was zählt eigentlich als Arbeitszeit? Vermutlich mehr, als du denkst — wenn es nicht vorher schriftlich geklärt ist.
  • Mindestabnahme: Manche Verträge legen fest, dass du eine Mindeststundenzahl zahlst — auch wenn der Umzug schneller fertig ist.
  • Verhandeln geht nicht mehr. Wenn die Stundenzahl am Umzugstag davonläuft, sitzt du in der schwächsten Position: Deine Möbel sind im LKW, und du willst nur noch, dass sie heil ankommen.

Kurz: Beim Stundenlohn bezahlst du eine Schätzung — und die Schätzung macht die Seite, die vom Längerdauern profitiert.

Ist jeder Festpreis automatisch sicher?

Nein — und das ist der Punkt, den viele erst am Umzugstag lernen. Ein „Festpreis“, der nach zwei Minuten am Telefon oder nach fünf Klicks im Online-Formular entsteht, ist kein kalkulierter Preis. Er ist eine Schätzung mit Etikett.

Das Muster, vor dem auch die Verbraucherzentralen immer wieder warnen: Ein auffällig niedriger Preis lockt dich in den Vertrag. Am Umzugstag heißt es dann: „Das sind ja viel mehr Kartons als angegeben“, „Der Weg zum LKW ist länger als gedacht“ — und plötzlich steht eine Nachforderung im Raum, während deine Möbel schon im Wagen sind.

Ein Festpreis hält nur, wenn er auf einer echten Besichtigung beruht — vor Ort oder per Video — und wenn im Angebot steht, was genau er umfasst: Volumen oder Stückliste, Etagen, Wege, Leistungen. Dann gibt es am Umzugstag nichts mehr zu „entdecken“.

Was sagt das Gesetz zu Nachforderungen?

Hier lohnt sich ein Blick in die Regeln, denn sie sind klarer, als viele denken:

  • Verbindlicher Festpreis: Steht im schriftlichen Angebot ein Festpreis für eine beschriebene Leistung, ist die Firma daran gebunden. Einseitig erhöhen darf sie ihn nicht. Mehr zahlen musst du nur für echte Zusatzleistungen, die du zusätzlich bestellst — etwa wenn kurzfristig doch der Keller mit soll, der nie Teil des Angebots war.
  • Unverbindlicher Kostenvoranschlag: Hier gilt § 650 BGB. Zeichnet sich ab, dass es wesentlich teurer wird, muss die Firma dir das unverzüglich anzeigen — und du darfst dann kündigen. Gerichte halten bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen Überschreitungen von grob 15 bis 20 Prozent oft noch für hinnehmbar. Alles darüber muss angekündigt werden.
  • Der Unterschied steht im Papier: „Kostenvoranschlag“, „Schätzung“, „ca.-Preis“ — das alles ist kein Festpreis. Achte darauf, dass das Wort Festpreis ausdrücklich im Angebot steht.

Was du daraus mitnimmst: Nicht der Preis auf dem Papier schützt dich, sondern die Art des Preises — und wie sauber die Leistung beschrieben ist.

Wann kann Stundenlohn trotzdem passen?

Ehrliche Antwort: Es gibt Fälle, in denen Stundenlohn in Ordnung ist. Nämlich dann, wenn der Aufwand so klein und überschaubar ist, dass gar nicht viel schiefgehen kann:

  • Ein paar Möbelstücke sollen innerhalb derselben Stadt umziehen.
  • Ein WG-Zimmer, wenig Hausrat, kurze Wege.
  • Du brauchst nur zwei Träger für eine Stunde, etwa für eine Waschmaschine.

Wenn du dich dafür entscheidest, kläre vorher schriftlich: Wie hoch ist der Stundensatz pro Person, ist der LKW enthalten, zählt die Anfahrt als Arbeitszeit, gibt es eine Mindestabnahme? Je kompletter deine Wohnung mit umzieht, desto stärker kippt die Rechnung Richtung Festpreis — weil jede unklare Stunde dein Risiko ist.

Woran erkennst du einen Festpreis, der wirklich hält?

Prüfe jedes Angebot gegen diese Liste — sie kostet dich fünf Minuten und schützt dich vor den teuersten Überraschungen:

  • Besichtigung vor Preis: Die Firma hat deine Wohnung gesehen — vor Ort oder per Video. Ein Preis ohne Besichtigung ist eine Schätzung, kein Festpreis.
  • Schriftlich und mit dem Wort „Festpreis“: Kein „ca.“, kein „voraussichtlich“.
  • Stückliste oder Volumen im Angebot: Was mitkommt, steht drin. Dann kann am Umzugstag nichts „mehr als gedacht“ sein.
  • Inklusive-Liste: Anfahrt, Etagen, Möbelabbau und -aufbau — steht klar da, was der Preis umfasst.
  • Haftung geklärt: Gesetzlich haftet eine Umzugsfirma mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB) — das ist oft weniger, als dein Hausrat wert ist. Frag schriftlich, ob die Firma Neuwert ersetzt oder nur Zeitwert.
  • Prüfbare Firma: Vollständiges Impressum, Handelsregistereintrag, erreichbare Festnetznummer.

Und dann der Punkt, den viele falsch machen: Wenn alle Kriterien passen, warte nicht. Gute Umzugstermine sind schnell vergeben. Wer einen geprüften Festpreis tagelang liegen lässt, muss immer wieder auf ein schlechteres Angebot ausweichen. Gründlich prüfen — und wenn alles passt, im Gespräch oder spätestens 24 Stunden danach unterschreiben.

So bekommst du einen Festpreis, der garantiert hält

Genau weil geschätzte Preise die Wurzel fast aller Umzugs-Streitereien sind, läuft es bei Zufrieden Umziehen andersherum: Erst die Video-Besichtigung, dann der Preis. In rund 15 Minuten zeigst du uns per Handy jede Ecke deiner Wohnung — auch den Keller, auch den Dachboden. Danach bekommst du einen schriftlichen Festpreis mit Stückliste: Was draufsteht, gilt. Keine Stunden, die davonlaufen, keine Entdeckungen am Umzugstag.

Bezahlt wird nach erledigtem Umzug — 0 Euro bis dahin. Und die Neuwert-Versicherung ist immer im Festpreis drin, ohne Aufpreis (Details stehen transparent in deinem Angebot).

Wenn dein Umzug näher rückt: Hol dir deinen Festpreis, prüf ihn gegen die Liste oben — und wenn alles passt, sichere dir deinen Termin.

Hinweis: Die rechtlichen Angaben in diesem Artikel (z. B. § 650 BGB, § 451e HGB) sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall helfen dir die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Häufige Fragen
Was ist besser beim Umzug: Festpreis oder Stundenlohn?

Für einen kompletten Wohnungsumzug ist ein schriftlicher Festpreis nach einer echten Besichtigung fast immer die sicherere Wahl: Das Risiko, dass etwas länger dauert, trägt die Firma — nicht du. Stundenlohn kann bei sehr kleinen, überschaubaren Einsätzen passen, etwa wenn nur ein paar Möbelstücke innerhalb derselben Stadt umziehen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass alles schriftlich vereinbart wird.

Darf die Umzugsfirma am Ende mehr verlangen als vereinbart?

Bei einem verbindlichen Festpreis: nein. Die Firma ist an den vereinbarten Preis gebunden und darf ihn nicht einseitig erhöhen. Mehr zahlen musst du nur für echte Zusatzleistungen, die nicht Teil des Angebots waren und die du zusätzlich bestellst. Deshalb ist die Stückliste im Angebot so wichtig: Steht drin, was mitkommt, gibt es am Umzugstag keinen Spielraum für Nachforderungen.

Ist ein Kostenvoranschlag beim Umzug verbindlich?

Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, kein fester Preis. Nach § 650 BGB muss die Firma dir unverzüglich Bescheid geben, wenn sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet — dann darfst du den Vertrag kündigen. Gerichte halten Überschreitungen von grob 15 bis 20 Prozent oft noch für hinnehmbar. Wer diese Unsicherheit nicht will, besteht auf einem schriftlichen Angebot mit dem ausdrücklichen Wort „Festpreis“.

Woran erkenne ich ein seriöses Festpreis-Angebot?

An fünf Punkten: Die Firma hat deine Wohnung besichtigt (vor Ort oder per Video), das Angebot ist schriftlich und nennt ausdrücklich einen Festpreis, es enthält eine Stückliste oder ein Volumen, es listet auf, welche Leistungen enthalten sind, und die Firma ist prüfbar — mit vollständigem Impressum und Handelsregistereintrag. Kläre außerdem die Haftung: Gesetzlich sind es nur 620 Euro je Kubikmeter (§ 451e HGB), frag deshalb nach Neuwert-Ersatz.

Umziehen ohne diese Sorgen? Genau dafür sind wir da.

Video-Besichtigung: 15 Minuten mit dem Handy durch die Wohnung — direkt danach dein echter Festpreis, schriftlich. Und du zahlst 0 €, bis dein Umzug erledigt ist.

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